Zweitmeinung

Eine Krebsdiagnose ist mit grosser Verunsicherung verbunden und kann die Patientinnen und Patienten körperlich wie mental stark belasten. Eine Zweitmeinung kann mitunter sinn- und wertvoll sein. 

Falls Sie unsicher sind, ob und welche Behandlung nötig ist, unterstützen wir Sie gerne mit einer Zweitmeinung. Diese beinhaltet die Sichtung und Beurteilung aller Befunde und durchgeführten Untersuchungen, eine persönliche Beratung und in der Regel eine Besprechung an unserem interdisziplinären Tumorboard. 

Weitereführende Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Tumorzentrums Limmattal.

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich oder erstellen für Sie eine formelle Zweitmeinung.


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Formular Zweitmeinung

Häufige Fragen

  • Was benötigen wir, um eine Zweitmeinung abgeben zu können?
  • Was benötigen wir, um eine Zweitmeinung abgeben zu können?

    Um eine qualitativ hochwertige Beurteilung abgeben zu können, bitten wir Sie, uns bereits im Vorfeld sämtliche mit der Diagnose im Zusammenhang stehende Unterlagen zukommen zulassen: 

    •    Berichte
    •    Bereits vorhandene Tumorboard-Entscheidungen
    •    Pathologieberichte, Histologie-Berichte
    •    Durchgeführte radiologische Untersuchungen (CT, MRI, PET etc.) 
    •    Laboruntersuchungen

  • Was kostet die Zweitmeinung bei Krebs?
  • Was kostet die Zweitmeinung bei Krebs?

    Die Kosten für eine Zweitmeinungen werden in der Regel für in der Schweiz krankenversicherte Personen von den Krankenkassen übernommen. Um sicherzugehen klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab mit Ihrer Krankenversicherung.

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Kontaktieren Sie uns. Wir melden uns innerhalb von drei Arbeitstagen.

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Team Zweitmeinung

Kontakt

Tumorzentrum Limmattal
Urdorferstrasse 100
8952 Schlieren

+41 44 733 22 48

+41 44 733 21 26


Telefonische Erreichbarkeit
Montag - Freitag  08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr 

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Spital Limmattal
Urdorferstrasse 100
CH-8952 Schlieren

+41 44 733 11 11


Besuchszeiten
Besucher sind täglich von 13.30 bis 20.00 Uhr herzlich willkommen.

Für Eltern von Kindern und Angehörige schwerkranker Patienten gelten Ausnahmeregelungen.
Auf den Privat- und Halbprivatabteilungen können in Absprache mit dem Pflegepersonal individuelle Termine vereinbart werden Intensivpatienten können von ihren nächsten Angehörigen und Bezugspersonen, nach Absprache mit dem Pflegepersonal, auf der Intensivstation besucht werden.



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