Während der Schwangerschaft
Wir freuen uns sehr, Sie und Ihre Familie in dieser spannenden Zeit zu begleiten. Gerne berät und betreut Sie unser interprofessionelles Team Ihren Bedürfnissen entsprechend.
Unser Behandlungsangebot
Schwangerschaftsvorsorge
Hebammensprechstunde
Pränataldiagnostik
Schwangerschaftsultraschall
Risikoschwangerschaft
Akupunktur für Schwangere
Konfliktschwangerschaft
- Schwangerschaftsvorsorge
- Hebammensprechstunde
- Pränataldiagnostik
- Schwangerschaftsultraschall
- Risikoschwangerschaft
- Akupunktur für Schwangere
- Konfliktschwangerschaft (Schwangerschaftsabbruch)
Schwangerschaftsvorsorge
Die meisten Schwangerschaften verlaufen problemlos und ohne Komplikationen. Regelmässige Kontrollen erkennen Risiken für Mutter und Kind frühzeitig. Unser Team von Ärzten und Hebammen betreut Sie individuell während der Schwangerschaft und Geburt.
Die Schwangerschaftskontrollen werden durch unsere Kaderärzte durchgeführt und ab Beginn der 13. Schwangerschaftswoche von den Krankenkassen übernommen - sind somit vom Selbstbehalt befreit. Eine abwechselnde Betreuung in unserer Hebammensprechstunde ist bei unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf möglich. Unser spezialisiertes Team betreut sie auch im Falle einer Risikoschwangerschaft. Weiterhin haben wir die Möglichkeit, jederzeit Spezialisten aus diversen medizinischen Bereichen (Endokrinologie, Bariatrie, Diabetesberatung, Neurologen etc.) beizuziehen. Gerne stehen wir auch für Zweitmeinungen zu Ihrer Verfügung.
Hebammensprechstunde
Falls wir bei Ihnen einen problemloser Schwangerschaftsverlauf erwarten, können Sie die Kontrollen abwechslungsweise bei einer Hebamme oder einer Ärztin oder einem Arzt durchführen lassen. Dadurch können wir Ihre Bedürfnisse noch besser erfassen. Als Team betreuen wir Sie fachübergreifend und ganzheitlich. Bei Regelabweichungen in der Hebammensprechstunde ist jederzeit ein Hinzuzug von Kaderärzten möglich. Wir empfehlen Ihnen vier bis sechs Wochen vor der Geburt die Kontaktaufnahme mit einer Hebamme des Spitals Limmattal, um Ihre Wünsche und Bedürfnisse in einem vorgeburtlichen Gespräch zu äussern. Bitte melden Sie sich dafür bei unserer Geburtenabteilung.
Pränataldiagnostik
Verschiedene invasive und nicht-invasive Methoden der Pränataldiagnostik helfen, Fehlbildungen zu erkennen und eine Risikoeinschätzung bezüglich Chromosomenstörungen (zum Beispiel Trisomie 21) vorzunehmen. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten, Untersuchungen und deren Konsequenzen. Die werdenden Eltern entscheiden, welche Tests vorgenommen werden sollen:
Ultraschall
Ersttrimestertest ETT
Panorama™-Test (nicht-invasiver Bluttest)
Chorionzotten-Biopsie (Plazenta-Untersuchung)
Amniozentese (Fruchtwasser-Untersuchung)
Detail-Ultraschall (ab 17. SSW) – spezialisiertes Team
Schwangerschaftsultraschall
Der Ultraschall ist wichtiger Bestandteil der Schwangerschaftskontrollen.
Im ersten Schwangerschaftsdrittel (11. bis 14. Woche) gibt er Aufschluss über die Anzahl Embryonen in der Gebärmutter und ermöglicht eine genaue Geburtsterminbestimmung. In dieser Zeit kann auch der Ersttrimestertest durchgeführt werden, der mögliche Hinweise auf Chromosomenstörungen gibt.
Im zweiten Schwangerschaftsdrittel (20. bis 22. Woche) erfolgt eine genaue Ultraschalluntersuchung der kindlichen Organe. Viele schwere Fehlbildungen können so entdeckt werden.
Im letzten Schwangerschaftsdrittel (ca. 30. Woche) empfehlen wir eine Wachstumskontrolle. Bei zu grossen oder zu kleinen Kindern wird die Schwangerschaft speziell begleitet. Falls Komplikationen auftreten oder eine Risikoschwangerschaft besteht, sind häufigere Kontrollen nötig, welche ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt werden.
Unsere topmodernen Geräte ermöglichen uns zudem auch spezielle, nicht alltägliche Ultraschalluntersuchungen durchzuführen.
Risikoschwangerschaft
Im Fall einer Risikoschwangerschaft sind häufigere Schwangerschaftskontrollen notwendig. Dies ist beispielsweise bei Vorerkrankungen der Mutter wie Bluthochdruck, Diabetes mellitus oder psychischen Erkrankungen, bei Zwillingsschwangerschaften, Schwangerschaftsdiabetes, Problemen des Mutterkuchens oder Erkrankungen des Kindes der Fall. Diese Schwangerschaften werden in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Ärztinnen und Ärzten intensiv begleitet. Am Spital Limmattal können wir auf Fachärzte verschiedener Disziplinen (Endokrinologen, Internisten, Herzspezialisten, Neurologen etc.) zurückgreifen. Bei Bedarf sind zusätzliche Spezialisten der Neonatologie oder Kinderkardiologie sowie die pädiatrische Praxis auf dem Spitalgelände unmittelbar verfügbar.
Akupunktur für Schwangere
Die Akupunktur ist ein Behandlungskonzept der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Mit Hilfe der Akupunktur kann der Qi-Fluss (die Lebensenergie) aktiviert und der Körper ins Gleichgewicht gebracht werden.
Ab der 36. Schwangerschaftswoche kann zudem geburtsvorbereitende Akupunktur durchgeführt werden, um den Körper möglichst optimal auf die Geburt vorzubereiten. Geburtsvorbereitende Akupunktur fördert die Reifung des Muttermundes, unterstützt eine koordinierte Wehentätigkeit während der Geburt und beeinflusst den Geburtsverlauf positiv. Ausserdem werden Körper und Geist in Einklang gebracht und dadurch das allgemeine Wohlbefinden gesteigert.
Die Akupunkturbehandlung am Spital Limmattal zählt nicht zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung (es werden 50 Fr. pro Akupunktursprechstunde verrechnet). Bei einer Zusatzversicherung für Alternativmedizin übernimmt die Krankenkasse eventuell einen Kostenanteil. Termine für die Akupunktursprechstunde können Sie gerne telefonisch bei der Geburtenabteilung vereinbaren.
Konfliktschwangerschaft (Schwangerschaftsabbruch)
Häufige Fragen - Schwangerschaft mit Covid-19
- Ich bin Schwanger und habe Symptome einer Coronavirus-Infektion. Was nun?
- Ich bin Coronavirus-positiv und schwanger, was bedeutet das für mich und mein ungeborenes Kind?
- Schwangerschaftsvorsorge: Wer darf mich zur Schwangerschaftskontrolle begleiten?
- Besuchsregelung Geburtshilfe: Welche Regelung gilt in der Geburten- und auf der Wochenbett-Abteilung?
- Muss ich während der Geburt eine Maske tragen?
- Finden Führungen durch die Geburtenabteilungen noch statt?
- Kann ich ein Einzel- oder ein Familienzimmer buchen und wer darf hier übernachten?
- Finden Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse aktuell statt?
- Ich bin zum Zeitpunkt der Geburt Coronavirus-positiv. Welche speziellen Massnahmen gelten für mich und mein Kind?
- Ich bin Coronavirus-positiv. Hat dies einen Einfluss auf den Geburtsmodus?
- Ich bin Coronavirus-positiv. Kann ich mein Kind Stillen?
- Werden noch Bilder für die Babygalerie angeboten?
Ich bin Schwanger und habe Symptome einer Coronavirus-Infektion. Was nun?
Lassen sie sich beim ersten Auftreten von Symptomen sofort testen und begeben sie sich im Falle eines positiven Resultats gemäss Verordnung in Isolation. Melden sie sich telefonisch bei ihrem Gynäkologen, ihrer Gynäkologin oder ihrer Hebamme um die weiteren Schwangerschaftskontrollen zu planen.
Falls sie einen regulären Kontrolltermin und Symptome haben, rufen sie bitte immer zuerst vorab an, um das weitere Vorgehen am Telefon zu besprechen.
Ich bin Coronavirus-positiv und schwanger, was bedeutet das für mich und mein ungeborenes Kind?
Im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus während der Schwangerschaft müssen sie sich zwingend an die Isolationsverordnung vom BAG halten. Bei Fragen/Unsicherheiten dürfen sie sich gerne jederzeit telefonisch in der Frauenklinik melden. Schwangerschaftskontrollen werden individuell geplant und durchgeführt. Falls sie eine Schwangerschaftskontrolle während der Isolationszeit haben, werden wir spezielle Hygienemassnahmen treffen. Zur Sicherheit werden wir im Falle einer Coronavirus-Infektion während der Schwangerschaft alle drei bis vier Wochen einen Ultraschall durchführen, um das kindliche Wachstum und andere Faktoren sorgfältig zu überprüfen. Ob eine stationäre Aufnahme im Spital notwendig ist, hängt von ihrem jeweiligen Allgemeinzustand ab.
Schwangerschaftsvorsorge: Wer darf mich zur Schwangerschaftskontrolle begleiten?
Es darf sie maximal eine Person zur Schwangerschaftskontrolle begleiten.
Besuchsregelung Geburtshilfe: Welche Regelung gilt in der Geburten- und auf der Wochenbett-Abteilung?
Zur aktuellen Besucherregelung .
Muss ich während der Geburt eine Maske tragen?
Auf dem gesamten Spitalareal gilt eine strikte Maskentragepflicht. Im Bewusstsein darum, wie wichtig die Atmung insbesondere während ihrer Geburt ist, halten wir uns an die Empfehlung des Schweizerischen Hebammenverbands: Die Gebärende darf die Maske während der Geburt ausziehen, sobald das Tragen zu belastend wird. Dies gilt nur für Coronavirus-negative Gebärende. Die Begleitperson muss die Maske während der ganzen Geburt tragen.
Finden Führungen durch die Geburtenabteilungen noch statt?
Nein, zum Schutz von Eltern, Neugeborenen und Personal finden bis auf Weiteres keine Führungen statt. Für einen Einblick in unsere Geburtenabteilung finden sie hier unseren Kurzfilm der Frauenklinik.
Kann ich ein Einzel- oder ein Familienzimmer buchen und wer darf hier übernachten?
Ein Upgrade in ein Einzel- oder Familienzimmer ist möglich, die Begleitperson darf auch im Zimmer übernachten.
Finden Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse aktuell statt?
Ob und welche Kurse stattfinden, finden sie auf unserer Webseite unter Kurse.
Ich bin zum Zeitpunkt der Geburt Coronavirus-positiv. Welche speziellen Massnahmen gelten für mich und mein Kind?
Die Geburt findet in einem sogenannten Isolationszimmer und unter der Einhaltung strikter Hygienemassnahmen statt. Hebamme und Geburtshelfer tragen spezielle Schutzkleidung, um Schwangere, Neugeborene, Wöchnerinnen und Personal zu schützen.
Eine Trennung von Mutter und Kind nach der Geburt ist nicht erforderlich, sofern die Hygieneregeln und -massnahmen zur Vermeidung einer Virusübertragung eingehalten werden. Den Haut-zu-Haut Kontakt zwischen Eltern und Kind ermöglichen wir unter Einhaltung der Hygieneregeln.
Ich bin Coronavirus-positiv. Hat dies einen Einfluss auf den Geburtsmodus?
Falls sie an Covid-19 erkrankt sind, erfolgt die Geburt unter Berücksichtigung ihres Allgemeinzustands. Ein Kaiserschnitt allein aufgrund einer COVID-19-Erkrankung ist nicht notwendig, sofern kein schwerer Krankheitsverlauf mit starker Beeinträchtigung des Allgemeinzustands vorliegt.
Ich bin Coronavirus-positiv. Kann ich mein Kind Stillen?
Das Stillen wird von den internationalen Fachgesellschaften auch im Fall einer Coronavirus-Infektion der Mutter befürwortet. Das Risiko einer Übertragung des Virus durch die Muttermilch ist weiterhin ungeklärt, aber unwahrscheinlich.
Werden noch Bilder für die Babygalerie angeboten?
Ja die Babyfotografie wurde am Spital Limmattal wieder aufgenommen.
Kontakt
Sekretariat Frauenklinik
Urdorferstrasse 100
8952 Schlieren
+41 44 733 21 77
+41 44 733 24 46
frauenklinik@spital-limmattal.ch
Telefonische Erreichbarkeit
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Geburtenabteilung
+41 44 733 21 88
Montag - Sonntag durchgehend erreichbar
Wochenbett & Stillberatung
+41 44 733 13 11
Montag - Freitag von 08.00 - 16.00 Uhr
Bei Abwesenheit der Stillberaterinnen werden Sie mit einer Pflegefachfrau der Wochenbettabteilung verbunden.
Kontakt
Spital Limmattal
Urdorferstrasse 100
CH-8952 Schlieren
Besuchszeiten
Besucher sind täglich von 13.30 bis 20.00 Uhr herzlich willkommen.
Für Eltern von Kindern und Angehörige schwerkranker Patienten gelten Ausnahmeregelungen.
Auf den Privat- und Halbprivatabteilungen können in Absprache mit dem Pflegepersonal individuelle Termine vereinbart werden.
Intensivpatienten können von ihren nächsten Angehörigen und Bezugspersonen, nach Absprache mit dem Pflegepersonal, auf der Intensivstation besucht werden.