Hospiz
Eine unheilbare Erkrankung kann jeden treffen. Unser Hospiz bietet Ihnen die notwendige umfassende Pflege, Behandlung und Begleitung.
Menschen unterschiedlichen Alters können durch eine unheilbare, fortschreitende Krankheit pflegebedürftig werden. Das Hospiz bietet die notwendige umfassende Pflege, Behandlung und Begleitung. Es verfügt über sechs Betten in Einbett- und Zweibettzimmern. Dabei steht die subjektive Lebensqualität der Patientinnen und Patienten immer im Vordergrund. Der Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen wird ebenso Beachtung geschenkt wie Ihren persönlichen Wünschen.
Ihre Angehörigen sind jederzeit willkommen. Wir bieten unsere Unterstützung auch während des Sterbens, nach dem Tod und in der Trauer an. Weitere Informationen zu den Angeboten und den Aufenthaltskosten sowie zur Anmeldung erhalten Sie beim Sekretariat des Pflegezentrums.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen das Erstellen einer Patientenverfügung.
Darin können Sie bestimmen, wie wir im Fall einer akuten gesundheitlichen Verschlechterung vorgehen sollen.
Unser Team
Häufige Fragen
- Ist Beihilfe zum Suizid möglich?
Ist Beihilfe zum Suizid möglich?
In unserem Pflege- und Betreuungskonzept stehen die Selbstbestimmung und die damit verbundene eigene Definition von Lebensqualität im Vordergrund. Wir respektieren den wiederholten und bekräftigten Wunsch nach einem begleiteten Suizid bei Bewohnenden, die bei uns im Pflegezentrum wohnen und keine eigene Wohnung mehr zur Verfügung haben.

Kontakt
Pflegezentrum Spital Limmattal
Urdorferstrasse 100
8952 Schlieren
Bettendisposition
+41 44 733 12 02
Sekretariat
+41 44 733 12 01
pflegezentrum@spital-limmattal.ch
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag von 08.00 - 17.00 Uhr
Besuchszeiten
Täglich von 9.00 - 21.00 Uhr
Anmeldeunterlagen und weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie im Downloadbereich.
Kontakt
Spital Limmattal
Urdorferstrasse 100
CH-8952 Schlieren
Besuchszeiten
Besucher sind täglich von 13.30 bis 20.00 Uhr herzlich willkommen.
Für Eltern von Kindern und Angehörige schwerkranker Patienten gelten Ausnahmeregelungen.
Auf den Privat- und Halbprivatabteilungen können in Absprache mit dem Pflegepersonal individuelle Termine vereinbart werden.
Intensivpatienten können von ihren nächsten Angehörigen und Bezugspersonen, nach Absprache mit dem Pflegepersonal, auf der Intensivstation besucht werden.