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Konfliktschwangerschaft

Konfliktschwangerschaft - Spital Limmattal


Der ungeplante Eintritt einer Schwangerschaft kann für betroffene Frauen zu schwerwiegenden psychischen Problemen, Problemen in der Partnerschaft oder auch im sozialen Umfeld führen.

Es ist wichtig, dass sich betroffene Frauen frühzeitig melden, damit wir einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren können, um das weitere Vorgehen zu planen.
Im Rahmen des Beratungsgespräches wird unter Einbezug aller Probleme  nach einer möglichen Lösung gesucht. Falls wir feststellen, dass sich eine Patientin bei der  Entscheidung schwer tut, vermitteln wir ein Gespräch bei einer Psychiaterin / einem Psychiater. Unter 16jährige Patientinnen weisen wir einer geeigneten Jugendberatungsstelle zu.

Falls die Beratung ergeben sollte, dass gemäss den gesetzlichen Richtlinien (StGB 118-120) Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch vorliegen, so werden wir den Schwangerschaftsabbruch planen.

  • Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch:
    Innerhalb von 49 Tagen ab dem Tag der letzten Periode, wobei die Ultraschalluntersuchung massgebend für die Festlegung des Schwangerschaftsalters ist.
    In der Regel sind 4 Konsultationen notwendig.


  • Operativer Schwangerschaftsabbruch:
    In der Regel sind 2 Konsultationen notwendig bevor der Eingriff geplant werden kann. Eine zusätzliche Konsultation findet bei der Narkoseärztin / dem Narkosearzt statt. Falls möglich wird der Eingriff ambulant durchgeführt.
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